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Qualitätspauschale in Hessen​

Lilo Lausch ist als Qualifizierungsangebot des Hessischen
Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) anerkannt.

 

Kindertageseinrichtungen in Hessen, die an einer dreitägigen Lilo Lausch Fortbildung teilnehmen und die Förderkriterien des HMSI erfüllen, können eine Qualitätspauschale des Landes von bis zu 300 Euro pro Kind beantragen.

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  • Es bleibt mehr Zeit, die erhöhten Fördervoraussetzungen zu erfüllen und sich darauf vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, dass die dreitägigen Fortbildungen der mindestens 25 % aller beschäftigten Fachkräfte am 1. März 2023 nicht länger als 5 Jahre zurückliegen dürfen.
  • Alle Einrichtungsträger müssen für den Erhalt der BEP-Qualitätspauschale in 2023 sicherstellen, dass eine qualifizierte Fachberatung die Kindertageseinrichtung zum 1.3.2023 bereits kontinuierlich zum Bildungs- und Erziehungsplan berät.
  • Die Qualitätspauschale beträgt bis zu 300 Euro pro betreutes Kind.

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen finden Sie in den Erläuterungen zur Landesförderung. 

Weitere Informationen über die Qualitätspauschale finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Kassel sowie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Die Informationen wurden von uns nach bestem Wissen zusammengestellt (Stand Nov. 2019).

Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpartner (Erläuterungen zur Landesförderung, S. 64)